VOR-ORT BERATUNG

Welche Idee steht dahinter?

Die Vor-Ort-Beratung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( kurz BAFA ) unterstützt. Es soll Immobilienbesitzer animieren mit Hilfe eines Experten sinnvolle und wirtschaftliche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden zu ergreifen. Die dafür notwendige Beratung durch einen Ingenieur fördert das BAFA unter bestimmten Voraussetzungen.

   |--vorort_altemauern.jpgBei dieser Beratung wird der kunden- und objektspezifische Energieverbrauch festgestellt. Berücksichtigt werden hierbei:

- die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes (zum Beispiel: Wand- und Dachaufbauten, Dämmstandart, Wärmebrücken, Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, ect.)

- der tatsächliche Energieverbrauch der letzten Jahre.
   |--vorort_altekueche.jpg- die Anlagentechnik (zum Beispiel: Art der Beheizung, Energieträger, Effizienz der Anlage, ect.)


- das Nutzerverhalten (zum Beispiel: wie viele Personen sind im Haushalt, Lüftungsverhalten, Warmwasserverbrauch, ect.)
   |--vorort_meer.jpgder Standort des Gebäudes

Aus diesen Daten wird der Ist-Zustand ihres Gebäudes berechnet. In einem gemeinsamen Gespräch werden sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und der finanzielle Rahmen besprochen.

Daraus entwickeln wir unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und des Kosten-Nutzen-Effektes, die Sanierungsmaßnahmen. Wir zeigen Ihnen die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen im Einzelnen auf und die daraus resultierenden Einsparungen.

Die Vor-Ort-Energieberatung wird gefördert!


Gegenstand der Förderung

Die Durchführung des Förderprogramms auf der Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude setzt voraus, dass für die jeweiligen Beratungsobjekte, bis zum 31.12.1994 ein Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden

Eine förderfähige Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude beziehen
Die Beratung ist eine ingenieurmäßige Beratung und muss von einem besonders qualifizierten und antragsberechtigten Ingenieur durchgeführt werden.Wenn Sie an einer geförderten Beratung Interesse haben, informieren Sie sich bitte unter www.bafa.de über die aktuellen Konditionen.In der folgenden Tabelle sehen Sie die Kostenaufstellung für Vor-Ort-Beratungen mit dem BAFA-Förderanteil und dem zu zahlenden Eigenanteil(Stand 01.09.2011)

ObjektBAFA-FörderungEigenanteilGesamt brutto
EFH / ZFH
300.-€420.-€720.-€
> 3 Wohneinheiten360.-€nach Angebotnach Angebot