Warum wird ein Energieausweis benötigt?
Käufer, Mieter und Eigentümer sollen eine Immobilie bezüglich ihres Energieverbrauchs unter normierten und einheitlichen Randbedingungen bundesweit objektiv und einheitlich vergleichen können. Alle Mitgliedsstaaten der EU führen den Energieausweis ein. So wird jetzt auch in Deutschland ab 2008 dieser Ausweis verpflichtend.
Was beinhaltet der Energieausweis?
Es gibt den so genannten verbrauchsorientierten Energieausweis und einen bedarfsorientierten Energieausweis. Beide zeigen Energiekennzahlen des Gebäudes auf.
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird die Energiekennzahl aufgrund der Energieverbräuche der letzten Jahre und einer entsprechenden Klimabereinigung berechnet. Da die Verbrauchsdaten unter dem Einfluss des Nutzerverhaltens stehen, sind aussagekräftige Werte nur zu erwarten, wenn eine entsprechende Anzahl von unterschiedlichen Nutzern in einem Gebäude zur Verfügung stehen. Die Erhebung der Daten ist relativ einfach möglich, die Ergebnisse zeigen jedoch nur, wie hoch der spezifische Energieverbrauch des Gebäudes ist. Energetische Schwachstellen des Gebäudes lassen sich dadurch nicht erkennen.
Beim bedarfsorientierten Energieausweis werden die Energiekennzahlen aufgrund einer Analyse des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten, berechnet. Dies lässt Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes wie auch über die Anlagentechnik zu. Durch den Vergleich mit den tatsächlichen Verbrauchsdaten ist eine Beurteilung des Nutzerverhaltens möglich. Die Daten werden vor Ort oder aus Plänen erhoben. Nach Möglichkeit erhalten Sie erste Sanierungstipps.
Beide Energieausweise zeigen die energetische Qualität des Gebäudes im Verhältnis zu den Energiewerten vergleichbarer und andere Gebäudetypen. Die Deutsche Energieagentur (dena) hat folgende Darstellung entwickelt.
Eine Farbskala ermöglicht Ihnen eine schnelle, objektive Einordnung des Gebäudes.
Die Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Es können zwei Modernisierungstipps gegeben werden die in knapper Form eine Sanierungsstrategie aufzeigen.
Wann muss ein Energieausweis erstellt werden?
Der Eigentümer muss Miet- und Kaufinteressenten von Wohnungen und Häusern auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen. Dabei hat der Eigentümer die Wahl zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis. Nur für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht einhalten, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben.
Wir empfehlen Ihnen die Ausstellung des Ausweises mit einer Energieberatung zu verbinden um gleich den optimalen Weg zu einer effektiven Modernisierung zu erhalten.
Weiter zeigt der Energieausweis die CO²-Emmisionen des jeweiligen Gebäudes auf. CO²-Emmisionen sind Treibhausgase (CO² und andere Gase) die bei der Gewinnung des Energieträgers (Öl, Gas, oder Pellets z.B.) der Verarbeitung, Transport und Verbrennung entstehen. Je geringer die CO²-Emmisionen des Gebäudes um so weniger wird das globale Klima belastet.
Was kostet der Energieausweis:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis für ein EFH und ZFH kostet ab 60.-€ incl.Mwst.
Der bedarfsorientierte Energieausweis für für ein EFH und ZFH kostet ab 250.-€ incl.Mwst.
Für größere Gebäude auf Anfrage.